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Arzt Absolvent eines medizinischen Hochschulstudiums, der aufgrund seiner Ausbildung, seines Staatsexamens und seiner Approbation amtlich autorisiert ist, praktische medizinische Tätigkeiten auszuführen. Außer dem sogenannten praktischen A. gibt es Fachärzte, die nach der üblichen medizinischen Ausbildung noch eine Spezialausbildung erhalten haben, z. B. Facharzt für Chirurgie.
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Weitere Begriffe : Periostitis | Steinkind | Gravidität |
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