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Transsexualität Auseinander klaffen von persönlicher Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht, also ein Mensch, der körperlich eindeutig männlichen oder weiblichen Gechlechts ist, sich aber psychisch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt (nicht zu verwechseln mit Homosexualität oder Transvestismus). Nach dem Transsexuellengesetz von 1980 kann ein Transsexueller amtlich den Vornamen ändern; nach einer operativen Geschlechtsumwandlung und der Auflösung einer evtl. bestehenden Ehe kann eine Personenstandsänderung (Geschlechtsänderung im Geburtenbuch) beantragt werden.
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