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Kleptomanie

Bei dieser krankhaften Sucht nach Aneignung fremden Eigentums handelt es sich um eine »Zwangsneurose«, also um eine Zwangshandlung, zu der der Betroffene – gegen seine vernünftige Einsicht – infolge einer Neurose, an der er leidet, getrieben wird. Aus dieser Erklärung ist es auch verständlich, dass die Stehlsucht nichts mit dem Wunsch eines »normalen Diebes«, nämlich mit dem Wunsch, sich auf diese Weise zu bereichern, zu tun hat. Wenn man beispielsweise erfährt, dass eine sehr wohlhabende Frau in einem Warenhaus einen ziemlich wertlosen Gegenstand gestohlen hat, so trifft die Bemerkung, dass sie das doch eigentlich wirklich nicht nötig gehabt habe, eben nicht den Kern der Angelegenheit, wenn diese Frau an einer Stehlsucht leidet. Nicht der Wunsch nach Bereicherung, sondern der Zwang zum Stehlen hat sie in diesem Fall zu ihrer Tat getrieben. – Wie jeder anderen Zwangsneurose kann auch der Kleptomanie nur durch eine entsprechende Psychotherapie abgeholfen werden.

 

 

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