|
Quarantäne von quaranta, ital. für 40; ursprünglich das Sperrgebiet in solchen Häfen, wo Schiffe aus Ländern, in denen ansteckende Krankheiten herrschten oder vermutet wurden, für mindestens 40 Tage festgehalten wurden. Die erste bekannte Vorschrift wurde 1347 in Venedig erlassen, um die Einschleppung der Beulenpest aus dem Orient zu verhindern. Heute versteht man unter Q. die durch gesetzliche und polizeiliche Maßnahmen erzwungenen Verkehrsbeschränkungen für Länder, Plätze und Grundstücke, wo begründeter Verdacht auf das Vorkommen einer gefährlichen Infektionskrankheit besteht. Angesichts des jetzigen internationalen Reiseverkehrs sind solche Vorschriften überholt und z. T. durch wirksamere Kontrollmaßnahmen (Schutzimpfungen, Überwachung von Trägern und Materialien) abgelöst worden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
|
|||||||||||