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Abort

Fehlgeburt, Ablösung und Ausstoßung eines befruchteten Eies, Embryos oder Fetus aus der Gebärmutter; Aufhören einer begonnenen Schwangerschaft, bevor die Leibesfrucht 28 Wochen alt, 35 cm lang und lebensfähig ist. In vielen Fällen tritt eine Fehlgeburt von allein (spontan) ein. Sie kann aber auch absichtlich (künstlich) zum Schutz der Mutter herbeigeführt werden (medizinische und soziale Indikation).

Fehlgeburten, die von allein eintreten, können als natürliche Zwischenfälle bezeichnet werden. Frauen, die wiederholt schwanger werden, jedoch immer wieder während der ersten Schwangerschaftsmonate Fehlgeburten haben, leiden an habituellem A. Hauptanzeichen eines beginnenden oder drohenden A.es sind Blutungen aus der Scheide mit oder ohne Wehen (s. auch .Geburt). Wodurch Fehlgeburten ausgelöst werden, ist nur ungenügend bekannt, sicher gibt es viele mögliche Ursachen. Erkrankungen, verborgene körperliche Mängel oder Unfälle der Mutter können dabei eine Rolle spielen. In vier von fünf Fällen liegt es daran, daß der Embryo nicht lebensfähig ist. Vermutlich endet jede vierte oder fünfte Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt. Künstlicher A. Abtreibung.

 

 

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