|
Blasenlähmung
Sie ist meist die Folge einer Erkrankung oder einer Unfallverletzung von Nervenbahnen im Rückenmark, wodurch die Blasennerven außer Funktion gesetzt werden. Bei dieser Art der Blasenlähmung besteht der gleiche Zustand wie beim Säugling, bei dem die entsprechenden Nervenbahnen im Rückenmark noch nicht ausgebildet sind: Der Harn wird unwillkürlich jeweils dann entleert, wenn die Blase einen gewissen Füllungsgrad erreicht hat.–Unter Blasenkrampf ist erwähnt, dass die »Ruhelage« des Blasenschließmuskels jene ist, in der er die Blase verschlossen hält. Die aktive, von der Willkür (bzw. von einem Willensimpuls) abhängige Arbeit leistet der Schließmuskel , wenn er den Ausgang der Harnblase öffnet. Unter dieser Voraussetzung ist es verständlich, dass ein Bewusstloser, z. B. ein alter Mensch, der einen Schlaganfall erlitt, keinen Willensimpuls zur Öffnung des Blasenschließmuskels aufbringen wird, und dass bei ihm die Blase trotz zunehmender Füllung verschlossen bleibt. An diesen Zusammenhang muss derjenige denken, der einen solchen Bewusstlosen betreut. Wird die Blase nicht nach üblicher Zeit spontan entleert, so ist ärztliche Hilfe notwendig, um keinen Schaden durch eine zunehmende Harnstauung entstehen zu lassen. Der Arzt führt zur einmaligen Soforthilfe einen Katheter (dünnes Rohr aus Kunststoff oder Metall) durch die Harnröhre hindurch in die Blase ein und lässt dadurch den Harn ablaufen. Manchmal kann es sich als notwendig erweisen, einen solchen Katheter für einige Zeit (jeweils wenige Tage) so eingeführt liegen zu lassen (»Verweilkatheter« ; »Dauerkatheter«).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
Weitere Begriffe : Traubenkur | Thiouracil | Immunisieren Immunisierung |
|