Gesundheitslexikon
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Schlaganfall

(Apoplexie). Seine Vorboten sind manchmal Schwindelgefühl und Benommenheit, oft aber tritt er plötzlich wie aus heiterem Himmel ein – als Folge einer Blutung aus einer Hirnarterie in das Gehirngewebe oder als Folge einer Verstopfung einer Hirnarterie durch ein Blutgerinnsel (das sich dort gebildet hat oder von einer anderen Körperregion aus mit dem Blutstrom dorthin gespült wurde, also Schlaganfall infolge einer Thrombose eines Hirngefäßes oder infolge einer Gehirnembolie). Das Bild, das der von einem Schlaganfall Betroffene bietet, kann unter beiden Voraussetzungen ziemlich gleich sein. Es tritt eine Lähmung
auf einer Körperseite ein (siehe dazu Gehirn). Dabei kann diese Lähmung eine ganze Körperhälfte betreffen oder nur Teile davon. Außerdem treten folgende Symptome auf: Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, eventuell Krämpfe und tiefe Bewusstlosigkeit. Der Mensch, der einen Schlaganfall erlitten hat, soll möglichst wenig transportiert werden. Er muss ganz ruhig hingelegt werden. Bei Bewusstlosigkeit dürfen ihm wegen der Gefahr des Verschluckens niemals Getränke angeboten werden. Der Arzt soll so schnell wie möglich geholt werden. Bei der weiteren Pflege eines Menschen, der einen Schlaganfall erlitten hatte, ist in der ersten Zeit besonders auch auf regelmäßige Entleerung von Stuhl und Harn zu achten, weil der Betroffene selbst manchmal den Füllungszustand seiner Blase nicht richtig einschätzt. Gegebenenfalls muss auch der Arzt benachrichtigt werden, wenn Harnentleerung oder Stuhlgang nicht in üblichen zeitlichen Abständen erfolgen. Ebenso ist auf die Gefahr des »Durchliegens« zu achten (siehe Krankenpflege).

 

 

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