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Gehirnerschütterung
(Commotio cerebri). Wenn ein Mensch durch Fall oder Schlag so hart am Kopf getroffen wird, dass das empfindliche Gehirn trotz seiner geschützten Unterbringung eine Erschütterung erfährt, so sinkt er bewusstlos zusammen. Außer dieser Bewusstlosigkeit treten noch Erbrechen und eine sogenannte »retrograde Amnesie« auf. Mit dieser Benennung ist gemeint: Der Betroffene kann sich später nicht mehr an einen bestimmten Zeitraum vor dem eigentlichen Unfallereignis erinnern, es besteht bei ihm eine Gedächtnislücke für diese mehr oder weniger lange Zeitspanne. Wie lang sie ist, hängt von der Schwere der Gehirnerschütterung ab, so dass man aus der Größe der Gedächtnislücke auch später noch auf die Gewalt der erlittenen Gehirnerschütterung schließen kann. Es kann sein, dass der Betroffene sich lediglich an jene wenigen Augenblicke nicht mehr erinnern kann, die seiner Gehirnerschütterung vorhergingen; es kann auch sein, dass die Gedächtnislücke mehrere Stunden, die vor dem Unfall liegen, umfaßt. Ebenso wie die Ausdehnung der retrograden Amnesie es erlaubt, auf die Schwere der erlittenen Gehirnerschütterung Schlüsse zu ziehen, ebenso ist die Dauer der stets eintretenden Bewusstlosigkeit – ob sie nur Minuten anhält oder etwa bis zum nächsten Tag – ein Maßstab zur Beurteilung der Schwere einer Gehirnerschütterung. Treten zu den Zeichen der Gehirnerschütterung – zunächst also Bewusstlosigkeit und Erbrechen – noch Blutungen aus der Nase oder, wichtiger noch, aus dem Ohr auf, so liegt die Vermutung nahe, dass es sich nicht um eine »einfache« Commotio cerebri handelt, sondern gleichzeitig um einen Schädelbruch. – In jedem Fall ist der Bewusstlose ruhig und mit flachliegendem Kopf zu lagern und sogleich ein Arzt zu benachrichtigen. Jeder Transport des Betroffenen soll nach Möglichkeit bis zum Eintreffen des Arztes vermieden werden. Getränke dürfen einem Bewusstlosen niemals gereicht werden. Sein Kopf ist so zur Seite geneigt zu lagern, dass Erbrochenes ungehindert aus dem M und abfließen kann. – Bei der Behandlung der »einfachen« Gehirnerschütterung kommt der Arzt übrigens im Allgemeinen mit der Verordnung von Bettruhe und, wenn nötig, von üblichen Kopfschmerzmedikamenten aus. Anfängliche Beschwerden dauern meist nur wenige Tage an. Die früher übliche strenge Bettruhe für mehrere Wochen hat sich als unnötig erwiesen; oft braucht sie nicht einmal eine ganze Woche zu dauern. Die Entscheidung darüber hat jedoch der Arzt zu treffen, der den Patienten laufend kontrollieren muss. Sobald Bewusstseinstrübungen nach einer harmlos erscheinenden Gehirnerschütterung auftreten, ist der Arzt sofort herbeizuholen. Ursache dieser Komplikation kann eine Gefäßverletzung durch eine verborgene Knochenverletzung sein. Für die Beurteilung von Schädelhirnverletzungen ist die Rückbildungsdauer der Schädigungsfolgen entscheidend.
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