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Opiate (Opium) stark schmerzstillende Betäubungsmittel, die in der BRD dem Betäubungsmittelgesetz (i. d. Fassung v. 28.7. 1981) unterliegen, da sie bei Mißbrauch zur Sucht führen. Ihre Einfuhr, Verschreibung und Abgabe werden vom Gesetzgeber streng überwacht. Ursprünglich verstand man unter O.n nur Substanzen wie Morphium, Codein usw., die aus Rohopium hergestellt werden; heute fallen auch synthetische, suchterzeugende Mittel darunter (s. Narkotika, Drogenabhängigkeit).
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