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Taubheit

Angeborene Taubheit ist auf eine Entwicklungsstörung des Hörnervs oder seiner Endverzweigungen im inneren Ohr zurückzuführen. Sie geht stets mit Stummheit einher, weil dem Kind vom ersten Lebenstag an die Möglichkeit fehlt, Worte und Töne zu empfinden, und deshalb auch der Reiz, sie nachzuahmen. Obgleich bei einem solchen Kind alle körperlichen Vorbedingungen für das Sprechvermögen erfüllt sind, bleibt es stumm. Der an der angeborenen Taubheit Leidende ist demnach taubstumm. Wer dagegen erst im Laufe des Lebens das Hörvermögen verliert, ist nur taub. Ein solcher Verlust des Hörvermögens kann durch eine Entzündung des Labyrinths im inneren Ohr, etwa als Komplikation bei einer Typhus, Masernoder Scharlacherkrankung, eintreten. über weitere Ursachen einer Taubheit s. Schwerhörigkeit.

 

 

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