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Befruchtung künstliche

Die gleichen Bedingungen und Vorgänge, die für das Eintreten einer Befruchtung mitentscheidend sind, muss der Arzt auch bei der »Insemination« Sameneinbringung) beachten. Im Wesentlichen unterscheidet sich die künstliche Befruchtung nur dadurch von der natürlichen, dass der Arzt es übernimmt, den Samen des Mannes vor den weiblichen Mutterm und zu bringen. Diese Hilfe des Arztes kann zur Erfüllung des Wunsches nach einem Kind notwendig sein, wenn bei einem der beiden Eheleute organische Veränderungen oder funktionell
e Störungen (z. B. Folgen einer Unfallverletzung der Schwellkörper, Impotenz u. ä.) den Vollzug des Geschlechtsverkehrs unmöglich machen. Gewonnen wird der männliche Samen zur Insemination durch Masturbation oder durch Punktion des Nebenhodens. Aufbewahrung der Samenflüssigkeit über längere Zeit ohne Schädigung ist unter bestimmten Bedingungen »Samenbank«) möglich. Es gibt bereits viele tausend Kinder auf der Welt, die ihr Leben einer künstlichen Befruchtung der Mutter verdanken. Ist der Kinderwunsch von Eheleuten sonst unerfüllbar, ist gegen die Ausführung einer Insemination nichts einzuwenden, wenn der Ehemann der Samenspender ist. Die künstliche Befruchtung der Ehefrau mit dem Samen eines anderen Mannes (bei Unfruchtbarkeit des Ehemannes) wird –auch wenn beide Eheleute es wünschen sollten – von den Ärzten z. B. in Deutsch- Beingeschwür land wegen der zahlreichen menschlichen ( und auch juristischen) Konfliktmöglichkeiten abgelehnt.

 

 

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