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Verbrennungen
Durch Hitze kann auf vielerlei Art und Weise eine örtliche Schädigung entstehen (offenes Feuer, heiße Gegenstände, Flüssigkeiten, Gase). Handelt es sich um Verletzungen durch kochendes Wasser oder Wasserdampf, so spricht man von Verbrühungen. Man unterscheidet drei Schweregrade: Verbrennung 1. Grades: schmerzhafte Hautrötung; Verbrennung It. Grades: Hautrötung mit Blasenbildung; Verbrennung in. Grades: Verschorfung und Verkohlung; tiefe Verletzung. Oft findet man bei einem Verletzten alle drei Grade nebeneinander. Die Unterscheidung zwischen einer Verbrennung 2. und 3. Grades ist zum Zeitpunkt des Unfalles noch nicht möglich. Großflächige Verbrennungen lösen die sogenannte Verbrennungskrankheit (Schock, schwere Kreislauf und Nierenstörungen) aus. Wenn mehr als 15./0 der Körperoberfläche verbrannt sind, besteht Lebensgefahr! Während Verbrennungen 1. Grades innerhalb einer Woche unter Schälen der Haut abheilen, ist bei allen anderen Verbrennungen ärztliche Behandlung unbedingt erforderlich. Erste Hilfe: Löschen der brennenden Bekleidung durch Abdecken oder Wasser bzw. durch Abrollen über die brennende Stelle. Laufen ist verkehrt, dadurch werden die Flammen noch mehr angefacht. –Innerhalb der ersten halben Stunde kann Kälte angewendet werden: Der verbrannte Körperteil wird in sauberes kaltes Leitungswasser oder Eiswasser getaucht, und zwar so lange, bis die Schmerzen nachlassen; das ist zumeist nach 1520 Minuten der Fall. Durch die Kälteanwendung kann der Krankheitsprozeß oft erfolgreich aufgehalten werden. Auf keinen Fall dürfen Brandwunden mit 01, Fett, Mehl, Brandsalben, Brandbinden usw. verbunden werden. Ebenso ist es unzulässig, Brandblasen anzustechen. Verbrennungen dürfen nur locker in sterile Tücher (Verbandstoffe oder frisch gebügelte Leinentücher) eingeschlagen werden. Gesichtsverbrennungen lässt man unverbunden. Die Verbrennungskrankheit erfordert das gleiche Vorgehen wie bei Schock.
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