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ERSTE HILFE Grundsätze
Die E. H. entscheidet oft darüber, ob das Leben des Verunglückten erhalten und er seine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiedergewinnen kann, oder ob ein Dauerschaden die Folge des Unfalles bleibt. Zur Leistung Erster Hilfe ist jeder Mensch verpflichtet. Der Helfer, auch der erfahrene, darf jedoch nie vergessen, daß seine Aufgabe nur darin besteht, den Verunglückten oder Verletzten vor weiterem Schaden zu bewahren und ihm zu helfen, bis ein Arzt eintrifft. Die Behandlung ist aber ausschließlich Sache des Arztes. Die folgenden, von jedermann durchführbaren Unfallhilfemaßnahmen sind stichwortartig und einprägsam formuliert. Man sollte dieses Wissen ständig parat haben, um es bei Unglücksfällen sofort anwenden zu können. Jedoch ersetzen diese Seiten des Buches keinesfalls einen Kurs in E. H., wie er vom Deutschen Roten Kreuz und vielen anderen Organisationen angeboten wird. Den Besuch eines solchen Kurses sollte sich jedermann selbst zur Pflicht machen, denn jeder kann in die Lage kommen, helfen zu müssen oder Hilfe zu benötigen. 1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bewußtlosigkeit Unabhängig von der Ursache der Bewußtlosigkeit, wie z. B. Verkehrs , Ertrinkungs , Elektrounfall oder Unfall am Arbeitsplatz, Sturz oder Verschüttetsein, Hitzschlag Freimachen der Atemwege: 1.) Die häufigste Ursache der sog. Verlegung der oberen Luftwege das Zurücksinken der Zunge kann durch einfaches Überstrekken des Kopfes in den Nacken beseitigt werden. 2.) Dazu faßt die eine Hand an die Stirn Haargrenze, die andere ans Kinn des Bewußtlosen. Dann wird der Kopf in Richtung Nacken gestreckt und der Unterkiefer nach oben gezogen. Der Mund sollte dabei etwas geöffnet bleiben. 3.) Gurgelnde Geräusche bei der Atmung deuten auf die Verlegung durch Blut, Erbrochenes oder Sekrete hin. Zur Reinigung des Mundes sollte ein Taschentuch um einen Finger gewickelt und der Mund ausgewischt werden; dabei den Kopf zur Seite drehen. Diese Maßnahmen führen meist zur Wiederherstellung der Atmung des Verletzten. Man überprüft die Atemfähigkeit durch leichtes Auflegen der Handinnenflächen auf die äußeren Atemwege. Atmet der Verletzte, fühlt man die warme Atemluft. Liegt ein Atemstillstand vor, muß unverzüglich die Atemspende durchgeführt werden. Durchführung der Atemspende: 1.) Der Helfer kniet seitlich neben dem Kopf des Bewußtlosen. 2.) Die eine Hand faßt an die Stirn, die andere ans Kinn und drückt mit dem Daumen den Mund des Liegenden zu. 3.) Der Kopf wird nackenwärts überstreckt. 4.) Luft holen, den geöffneten Mund fest auf die Nasenöffnung des Liegenden pressen und die Luft hineinblasen. 5.) Zur Kontrolle das hörbare Entweichen der Luft und das Einsinken des Oberkörpers beobachten. 6.) Erfolgt dies nicht, mit dem Daumen etwas nachgeben, damit die Luft zwischen den Lippen entweichen kann, oder die Uberstrekkung des Kopfes überprüfen. 7.) Weiter ohne Uberanstrengung dem eigenen Atembedarf entsprechend ca. 15mal pro Minute beatmen. 8.) Die Beatmung fortsetzen, bis der Verletzte wieder selbst atmet. 9.) Ist dies der Fall, muß der Betroffene in die Seitenlage gebracht werden. Seitenlagerung: Sie hat zum Ziel, daß die Atemwege eines Verletzten freibleiben und nicht durch die zurückgefallene Zunge oder durch Erbrochenes blockiert werden können. Auf derjenigen Körperseite, die weniger verletzt ist, den Arm in Querrichtung und das Bein in Längsrichtung zum Körper strecken. Von der Gegenseite her den Körper in Seitenlage rollen. Eine Hand stützt dabei den Kopf des Verletzten, damit er nicht auf dem Boden aufschlägt. Das obere Bein abwinkeln und den oberen Arm, im Ellbogen abgewinkelt, vor den Körper legen. Darauf achten, daß die Luftwege frei bleiben und Mund und Nase leicht überwacht werden können. Das Gesicht des Bewußtlosen etwas erdwärts wenden. Der Bewußtlose darf auch in dieser Seitenlage nicht allein gelassen werden, da die Atmung plötzlich behindert werden oder aussetzen kann. Blutungen sind selten unmittelbar lebensbedrohend. Verblutungsgefahr kann bestehen bei stoßweisem Hervorquellen oder spritzen des Blutes. Abbinden möglichst vermeiden. Bei starker Blutung Hochlagerung des verletzten Gliedes, Druckverband. In verzweifelten Lagen, wo ein Druckverband nichts nützt und ein Abbinden nicht möglich ist, kann der Verblutungstod nur vermieden werden durch Hinein fassen in die blutende Wunde. Mit Fingerdruck muß das blutende Gefäß gegen die knöcherne Unterlage abgedrückt werden. Schockzustand: Schock ist eine besondere Art von Kreislaufschwäche, die bei inneren und äußeren Blutungen, bei starken Verletzungen, bei ausgedehnten Quetschungen oder Verbrennungen, bei akuten Vergiftungen und bei anderen Ursachen auftreten kann. Ein Schock wird durch Wundschmerz und Schreck verstärkt. Erkennungsmerkmale: Blässe, kalter Schweiß, Zittern und Frieren, verfallender Gesichtsausdruck, leerer, starrer Blick, schwacher, rascher Puls. Schockierte können ängstlich erregt oder auffallend teilnahmslos ruhig sein. In schwersten Fällen kann Bewußtlosigkeit eintreten. Behandlung: 1.) Flache Lagerung. Bei großem Blutverlust zusätzliche Hochlagerung der Beine bzw. Anheben der Bahre am Fußende. 2). Ruhe, keine unnötigen Bewegungen. 3.) Schutz vor Umwelteinflüssen wie Hitze, Kälte, Wind, Regen, Lärm. 4.) Tröstender Zuspruch. 5.) Ununterbrochene Beobachtung. 6.) Bei Schockierten ist unverzüglich der Arzt zu rufen, der auch über die Transportfähigkeit entscheidet. Ein eventuell nötig werdender Transport muß mit größter Schonung des Patienten und unter Beibehaltung der flachen Lagerung erfolgen. Merksätze: • Niemals Bewußtlose auf dem Rücken liegen lassen. • Niemals Bewußtlosen Flüssigkeit einflößen. • Immer bei Bewußtlosigkeit Atmung kontrollieren. • Immer Bewußtlose unverzüglich beatmen, wenn Atemstillstand auftritt. • Immer Bewußtlose auf die Seite lagern und ununterbrochen, auch auf dem Transport, überwachen. 2. Erste Hilfe in speziellen Notlagen Verkehrsunfall: Die Unfallsituation rasch überblicken. Wenn weitere Helfer vorhanden sind, Straße mit genügendem Abstand vom Unfallort sichern und sich dem am meisten gefährdeten Unfallopfer (z. B. Bewußtlosen) widmen. Ist der Verunglückte eingeklemmt, keine Befreiungsversuche machen, sondern zuerst für Beatmung sorgen. Verletzte dürfen von Nichtfachkundigen nur dann fortbewegt werden, wenn ihre Lage auf der Straße zusätzliche Unfälle (Überfahren werden) befürchten läßt oder die E. H. dies unbedingt erfordert. Sofort Arzt und Polizei rufen. Keine Spuren verwischen. Unfallfahrzeuge nicht fortbewegen. Ertrinken: Der Bewußtlose muß sofort, wenn möglich schon im Wasser, mit dem Mund beatmet werden. Die Wiederbelebung kann oft nach stundenlang fortgesetzten Bemühungen gelingen. Keine Zeit verlieren mit dem Versuch der Entleerung von Wasser durch Ausschütteln. Elektrounfall: Ist der Verunglückte noch in Verbindung mit der unter Spannung stehenden Leitung (bei Niederspannung, d. h. bis 1000 V): Abschalten des Stromes, sofern möglich. Entfernen des Unfallopfers aus dem Bereich der elektrischen Leitung. Wenn Rettungsversuche bei unter Spannung stehender Leitung versucht werden, besteht Gefahr für den Rettenden. Bei der Bergung des Verunglückten muß man sich vom Boden durch Gummischuhe, Gummimatten, trockene Bretter, Balken oder Kisten isolieren. Das Opfer soll mit einer langen, trockenen Stange von der Leitung entfernt werden. Gelingt dies nicht, dann darf der Verunglückte von einem isolierten Standort aus von der Leitung weggezogen werden. Dazu muß sich der Helfer aber unbedingt die Hände mit trockenen Kleidern o. ä. umwickeln. Bei Hochspannungsanlagen, d. h. mit Spannungen ab 1000 V, darf ein Verunglückter erst geborgen werden, wenn der Betriebsinhaber (Elektrizitätswerk) die Leitung als spannungslos bezeichnet hat. Brennende Kleider sind durch Wälzen des Unfallopfers auf dem Boden oder durch Ersticken des Feuers mit Decken, Säcken usw. zu löschen. E. H. bei Verbrennungen: s. dort. Die Unfallopfer sind meist bewußtlos. Bei Atemstörungen ist sofort mit der Beatmung zu beginnen. Sie muß fortgesetzt werden, bis der Patient wieder regelmäßig atmet oder ein Arzt den Tod festgestellt hat. Die äußere Herzmassage beim Kreislaufstillstand ist dem Arzt oder dem besonders instruierten Unfallhelfer vorbehalten. (Die gleichen Wiederbelebungsmaßnahmen sind auch beim Blitzschlag durchzuführen.) Gasvergiftungen kommen meist vor in Wohnungen durch Kochgas, in Garagen durch Autoabgase (Kohlenmonoxyd), in Jauchegruben durch andere giftige Gase (Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Methan, Kohlensäure), in Grünfutter und Trestersilos durch Kohlensäure. Beim Ausströmen von Leuchtgas oder Kochgas besteht große Explosionsgefahr. Deshalb keine Hausglocke und keinen Lichtschalter betätigen. Man zünde kein Streichholz an und rauche nicht. Der Gasvergiftete ist, wenn möglich, aus der gefährdeten Zone zu entfernen und an die frische Luft zu bringen. Bei Behinderung oder Stillstand der Atemtätigkeit sofort Beatmung mit dem Mund. Sofort den nächsten Arzt benachrichtigen. Er wird die nötigen Wiederbelebungsgeräte mitbringen. Besondere Gefahr durch Erstickung besteht für den Retter in Jauchegruben, Gärkellern und Grünfuttersilos; deshalb Rettungsversuche hier nie allein unternehmen und niemals offenes Licht verwenden. Anseilen und überwachen des Retters ist notwendig. Andere Vergiftungen: Bei Vergiftung durch Flüssigkeit, Pulver, Tabletten, giftige Pflanzen, Pilze o. ä. niemals Erbrechen herbeiführen, nur beim Erbrechen helfen. Sofort einen Arzt informieren, zusätzlich die Informationszentrale für Vergiftungen anrufen. Einem Bewußtlosen oder Benommenen ist niemals Flüssigkeit einzuflößen. Das Trinken von Milch und Öl oder Rizinus kann u. U. sehr gefährlich sein. Es ist deshalb zu unterlassen. Bei Atemstörungen: Mundbeatmung. Bei Vergiftung mit Insektenvertilgungsmitteln oder Schädlingsbekämpfungs und Pflanzenschutzmitteln darf eine Beatmung immer nur durch ein auf Nase und Mund des Vergifteten gelegtes Tuch erfolgen, da der Helfer sonst selbst durch das Gift gefährdet wird. Örtliche Erfrierungen: Symptome: Haut örtlich kalt, dann weiß, steif marmorn, gefühllos! nach dem Auftauen: 1. Grad: Haut rot, geschwollen, schmerzhaft; 2. Grad: Es entstehen allmählich Blasen; 3. Grad: Haut wird weich, graubläulich, bleibt kalt und gefühllos; 4. Grad: Tiefe Gewebe, inklusive Knochen, können geschädigt sein und absterben. Das Gewebe wird schwarz. Behandlung: Besteht im Zusammenhang mit örtlichen Erfrierungen eine allgemeine Unterkühlung, so ist sie zuerst zu behandeln (s. unten). Droht örtliche Erfrierung: Reiben der betroffenen Körper partie mit kalten, wollenen Kleidungsstücken. Anlehnen des erfrorenen Gliedes an den warmen Körper; aktive Bewegungen aller Glieder, aber erfrorene Füße nicht bewegen lassen. Tritt innerhalb von 10 Minuten keine Besserung ein, rasch geheizten Raum aufsuchen: Man tauche den erfrorenen Körperteil in kaltes Wasser (+ 6 bis + 10° C), reibe mit weichem Tuch herzwärts, beseitige damit das evtl. vorhandene Eis, reinige die erfrorene Stelle und steigere fortlaufend, innerhalb einer halben Stunde, die Wassertemperatur auf 38 bis 40° C (nicht höher), unterdessen fortlaufend aktive Bewegungen. Körper durch zusätzliche Kleidung oder Decken erwärmen. Heiße, gezuckerte Getränke zu trinken geben. Keinen Alkohol. Nach dem Auftauen: Hochlagerung des erfrorenen Teils bei Zimmertemperatur in Wolle oder Watte. Blasen bleiben ungeöffnet. Trockene, keimfreie Wundbedeckung. Allgemeine Unterkühlung: Symptome: Bei einer Körperinnentemperatur von +32° C treten Phantasien und Schlafbediirfnis auf; bei +30 bis + 25° C tiefer Schlaf (Kältenarkose); unter +25° C Lebensgefahr! Patient ist blaß, wird steif; hat einen kleinen, langsam werdenden Puls. Atmung ist schlecht wahrnehmbar und setzt allmählich aus. Behandlung: Bei allgemeiner Unterkühlung ist ein rasches Aufwärmen des Körperkerns (Brust, Bauch, Hals und Kopf) mit allen verfügbaren Mitteln anzustreben, während die Glieder und das Gesicht zunächst kalt zu halten sind. Bettflaschen und warme Tücher auf den Rumpf legen; warme Einläufe verabreichen. Wenn der Patient in der Lage ist zu schlucken, kann man ihm warmen, gezuckerten Kaffee oder Tee geben, niemals Alkohol. Den Betroffenen in völlige Ruhelage bringen. Gliedmaßen nicht massieren. Ständig Puls und Atmung kontrollieren. Gegebenenfalls Atemspende. Erfrorene Glieder und Gesichtspartien sind erst später zu berücksichtigen und dann im kalten Wasserbad, dessen Temperatur allmählich auf 38 bis 40° C gesteigert wird, aufzutauen (s. oben). Sonnenstich: Der Sonnenstich ist eine akute Reizung der Hirnhäute durch Strahleneinwirkung. Symptome: Kopfschmerzen, Schwindel, Brechreiz, Mattigkeit, hohes Fieber, Nackensteife, langsamer Puls; in schweren Fällen Bewußtseinsverlust, Koma, Tod. Behandlung: Patient in den Schatten bringen oder Schatten herstellen, Kleider öffnen, kalte Kompressen oder Eisbeutel auf den Kopf. Ist der Patient bei Bewußtsein, kühle Getränke eingeben. Kochsalz meiden, wegen nachteiligen Auswirkungen auf Gehirn und Wasserausscheidung; keine Suppen. Ruhe, vorsichtiger Abtransport in halb sitzender Stellung. Kein Alkohol, keine Besonnung des Kopfes. Hitzschlag: Symptome: Ermüdung, Passivität, mürrische Stimmung, kalter Schweiß. Es folgen Atemnot, trockene, graublaue Verfärbung der Haut, rascher, unregelmäßiger Puls, in schweren Fällen Kollaps und Tod. Behandlung: In den Schatten legen, Kleider öffnen, kalte Umschläge auf Brust und Kopf! Sofort Kochsalz zuführen als Lösung oder in Suppe. Ist der Patient bewußtlos, Einläufe verabreichen. Die sofortige Kochsalzzuführung wirkt oft lebensrettend. Ruhen lassen. Der Arzt wird besonders das Herz sorgfältig behandeln und überwachen. Sehr vorsichtiger Abtransport! Bei Hitzschlag steht die Herzschädigung im Vordergrund, verursacht durch Wärmestauung mit Wasser und Kochsalzverlust. Für längere Körperruhe sorgen, sonst Rückfallgefahr = Lebensgefahr. Verbrennungen: Sind die Kleider oder die Haare eines Menschen in Brand geraten: löschen, sofern Wasser vorhanden ist, sonst das Unfallopfer mit nassen oder trockenen Tüchern einwickeln. Vorsicht! Kunststoff Fasergewebe eignen sich nicht zum Ersticken des Feuers. Merke: jede Verbrennung ist besonders infektionsgefährdet. Die Heilung kann dadurch gefährlich verzögert werden. Sie beansprucht dann viele Wochen und führt häufig zur Narbenbildung, die imstande ist, Gelenke in ihrer Funktion zu behindern. Also Grundsatz: höchste Keimfreiheit = Verhütung der Infektion. Ausdehnung einer Verbrennung: 1. Grad: Rötung; 2. Grad: Blasenbildung; 3. Grad: Verschorfung, Verkohlung. Behandlung: Laienhelfer können nur Verbrennungen geringer Ausdehnung selbständig und endgültig behandeln. Blasen nie eröffnen! Keine »Hausmittel« wie 01, Schmalz oder Mehl verwenden. Hilfsmittel: Sterile Gazen oder saubere, frisch gebügelte weiße Stofflappen zur Deckung der Brandwunden verwenden. Sterile Dreiecktücher gehören in pede Haus und Reiseapotheke. Anmerkung: Ausgedehnte Verbrennungen und Verbrennungen im Gesicht gehören in ärztliche Behandlung. Der Laienhelfer darf höchstens eine grobe Verschmutzung entfernen, nicht bedecken. Unfallopfer, die starke Verbrennungen erlitten haben, sollen viel trinken, bis zu 4 Liter in 24 Stunden, und zwar kochsalzhaltiges Wasser: 1 Eßlöffel Kochsalz auf 1 Liter Wasser. Verätzungen Verätzungen der Augen: Sofort reichlich und anhaltend mit Wasser spülen. Lider öffnen! Bei Verätzungen der Haut durch Laugen oder Säuren sofort die verätzten Stellen reichlich und anhaltend (10 15 Minuten) mit Wasser spülen, zur Entfernung und Verdünnung der ätzenden Substanz! Das ist die einzige Ausnahme von der Regel: Sonst niemals eine Wunde mit Wasser spülen. Durchtränkte Kleider entfernen! Anschließend die Ätzwunde mit trockenem, keimfreien Verband bedecken oder offen und unbedeckt lassen. Hirnschlag, Schlaganfall: Symptome: plötzliches Auftreten von Bewußtseinsstörung, Gesicht oft gerötet, Atmung mühsam, geräuschvoll. Puls meist langsam, kräftig, manchmal unregelmäßig. Oft auch Aufregungszustände, Lähmungen. Behandlung: Kleider öffnen. Kalte Kompressen auf Stirn und Schläfen. Ableitende Mittel an Unterschenkel und Füßen (warme Wickel, Senfpapier, Senfteige). Patienten beruhigen, nicht allein lassen. Der Arzt ist sofort zu rufen! Herzanfall: Das Suchen nach der Ursache ist Angelegenheit des Arztes. Übliche Anzeichen: Vernichtungsgefühl, Todesangst, starke Kurzatmigkeit, Schmerzen in der oberen Bauchgegend oder Schmerzen in der Brust, die manchmal in Arm, Hals und Kopf ausstrahlen. Gelegentlich starker Husten, bei dem eine schaumige rosa Flüssigkeit ausgespien wird. Der Arzt ist sofort zu rufen! Den Kranken in eine ihm wohltuende Lage bringen (meist ist das halb sitzend, halb liegend). Kleidung lockern, Zudecken, um Erkältung vorzubeugen, aber nicht zu warm! Nicht ohne ärztliche Aufsicht heben, tragen oder zu trinken geben. Selbst ruhig bleiben und dem Patienten beruhigend zureden. Er soll langsam und tief einatmen und durch den Mund ausatmen. Insektenstiche: Besonders bei Stichen in Mundhöhle, Zunge oder Rachen besteht Erstickungsgefahr. Sofort zum Arzt, da eine frühzeitige Einspritzung in solchen Fällen oft lebensrettend ist. Bei Hautstichen: Kein Suchen nach dem Stachel; Betupfen mit Salmiakgeist. Bei starker Schwellung kalte Umschläge mit verdünntem Weingeist. Kein Herumdrücken oder Kratzen, da sonst die Gefahr der Einschleppung von Infektionserregern (Blutvergiftung!) besteht. Verschiedene Wunden Schnittwunden, Schrammen, Schürfungen und Stichwunden: Wunde mit keimfreiem Material bedecken und nicht berühren. Keine Salbenverbände. Nie mit irgendeiner Flüssigkeit, insbesondere auch nicht unter dem Wasserhahn, auswaschen. Bei größeren Verletzungen die Reinigung der Wunde dem Arzt überlassen. Nur dieser darf Fremdkörper aus der Wunde entfernen. Die Fremdkörperentfernung bei Stichverletzungen kann lebensgefährlich sein. Auch kleinere Verletzungen können wegen der Infektion sehr gefährlich sein. Infektionszeichen sind Rötung der Umgebung, Überhitzung und Schmerzhaftwerden, von der Wunde ausstrahlende rote Streifen, Schüttelfrost und Fieber. Bei solchen Anzeichen muß der Arzt geholt werden. Er wird entscheiden, ob auch eine Starrkrampfimpfung nötig ist. Wenn immer möglich, sollen Eltern ihre Kinder schon in den ersten Lebensjahren aktiv gegen Starrkrampf impfen lassen. Bißwunden: Bißwunden müssen immer und unverzüglich vom Arzt behandelt werden. Auch anscheinend geringfügige Verletzungen sind sehr infektionsgefährdet. Starrkrampf und Tollwut sind bei Bißwunden besonders zu fürchten. Bißwunden durch tollwutverdächtige Tiere mit Seifenlösung auswaschen. Eiteransammlung und eitrige Wunden: Eiteransammlungen unter der Haut (Abszesse) niemals ausdrücken oder aufstechen, dadurch verschleppt man die Infektion unter Umständen. Wunde keimfrei bedecken und verbinden, eventuell reichlich polstern. Dem Arzt die Behandlung überlassen. Auch wenn ein Geschwür aufgeht, nicht drücken. Eiter mit sterilem Mulltupfer vorsichtig abtupfen, dann keimfrei verbinden. Bei Drüsenschwellungen in der Umgebung der Achselhöhle oder in der Leiste immer zum Arzt. Fremdkörper Im Auge:Staub und Kohleteilchen, kleine Insekten und ähnliches sitzen oft unter dem Oberlid. Umstülpen des Lides: Die eine Hand faßt vorsichtig die Wimpern und zieht sie nach unten. Mit der anderen Hand legt man ein Streichholz parallel über den oberen Lidrand und klappt dann das Lid darüber. Der Blick des Patienten ist nach unten gerichtet. Der Fremdkörper läßt sich dann oft mit dem Zipfel eines sauberen Taschentuches entfernen. Sitzt der Fremdkörper auf der Hornhaut fest, keine Versuche, ihn zu entfernen. Sofort zum Arzt! In Ohr und Nase: Nur durch den Arzt entfernen lassen. Eingriffe mit Haarnadeln oder ähnlichen Instrumenten nützen überhaupt nichts; gewöhnlich werden die Fremdkörper nur noch mehr in die Tiefe verlagert, und es besteht die Gefahr von Verletzungen (Trommelfell!). Ins Ohr eingedrungene Insekten können durch Eingießen von etwas warmem Öl oder Wasser unschädlich gemacht werden. Im Hals: Der Patien soll versuchen, den Fremdkörper auszuhusten. Niemals mit den Fingern sondieren! Dabei stößt man den Fremdkörper womöglich nur noch tiefer. Bleibt das Husten erfolglos, den Patienten tief bücken lassen und kopfunter über Stuhl oder Tisch legen und kräftig zwischen die Schulterblätter klopfen. Kinder kopfunter über einen Arm hängen. Kleinkinder an den Füßen hochheben. Kommt der Fremdkörper nicht heraus, sofort Arzt oder Krankenwagen rufen! Wenn Atmung versagt, sofort künstliche Beatmung beginnen. Auch wenn sich keine störenden Anzeichen bemerkbar machen sollten, zum Arzt! Verschlucken: Kleine, runde Fremdkörper (Perlen, Knöpfe, Münzen, Murmeln), wie sie namentlich von Kindern gelegentlich verschluckt werden, gehen meist, ohne Störungen zu verursachen, von selbst durch die Verdauungswege ab. Keine Abführmittel geben! Außer üblicher Kost viel Kartoffelbrei. Bei Schmerzen sofort .zum Arzt. Mehrere Tage Stuhl beobachten, um festzustellen, ob der Fremdkörper abgeht. Scharfe und längliche Fremdkörper (Haarnadeln, Sicherheitsnadeln, Knochen) sind gefährlich. Ruhe bewahren, aber sofort zum Arzt. Knochenbrüche Den Arzt benachrichtigen, Verletzten zudecken, notfalls dieselbe E. H. leisten wie beim Schock (Arzt!). Wenn der gebrochene Knochen durch die Haut tritt und die Wunde blutet, Wunde bedecken und verbinden. Nicht versuchen, den Knochen zurückzuschieben! Wunde nicht reinigen! Ärztliche Hilfe abwarten. Ist kein Arzt erreichbar und muß Transport erfolgen, das gebrochene Glied ruhig stellen. Als Schiene ist fast alles verwendbar, was eine Bewegung des Knochens verhindert (zusammengerollte Zeitungen für den Arm; Besenstiel, Spazierstock oder Leisten für das Bein). Die Schienen müssen so lang sein, daß sie auch oberhalb und unterhalb der Bruchstelle die Gelenke ruhigstellen. Muß das Glied zum Anlegen der Schiene gestreckt werden, stützt man es beiderseits des Bruches mit den Händen ab, während es unter stetem mäßigem Zug von einem zweiten Helfer behutsam in eine möglichst natürliche Lage gebracht wird. Die Notbehelf schienen mit Watte oder sauberen Tüchern reichlich polstern und dann vorsichtig fest anbinden. Wenn keine Bandage zur Hand ist, kann man sich mit Gürteln, Krawatten oder Streifen von zerrissenen Wäschestücken behelfen. Gebrochene Beine müssen immer ruhiggestellt werden! Wenn keine Schiene vorhanden ist, ist es bei einem Beinbruch zweckmäßig, das gebrochene Bein zur Ruhigstellung an das nichtgebrochene Bein anzubinden. Den Knochen einrichten darf nur der Arzt. Den Patienten so wenig wie möglich bewegen. Daß ein Verunglückter das betroffene Glied bewegen kann, ist kein Beweis dafür, daß es nicht gebrochen ist. Kann der Verunglückte seine Finger nur mühsam bewegen oder hat er ein Kribbel oder Taubheitsgefühl in den Armen, besteht Verdacht auf Halswirbelbruch. Kann er die Finger bewegen, nicht aber Füße und Zehen, oder hat er ein Kribbel oder Taubheitsgefühl in den Beinen oder Schmerzen, wenn er den Rücken oder den Hals zu bewegen versucht, besteht Verdacht auf Rückenwirbelbruch. Muß der Verletzte unbedingt transportiert werden, z. B. aus einer Gefahrenzone, so soll der Transport auf einer flachen, harten Unterlage (Brett oder ähnliches) erfolgen. Dabei ist die Lage des Verletzten so wenig wie möglich zu verändern. Verrenkungen: Verrenktes Gelenk in der abnormen Stellung belassen. Handelt es sich um ein Hand , Arm , Schulter oder Kiefergelenk und kann sich der Verunglückte bewegen, bringt man ihn so rasch, wie es sich mit seiner Sicherheit und seinem Wohlbefinden verträgt, zum Arzt oder ins Krankenhaus. Kann er sich (wie bei Hüftgelenkverrenkung) nicht bewegen, sofort Arzt herbeirufen. Auf keinen Fall das Gelenk selbst einzurenken versuchen. Gegen Schwellung und Schmerzen. Eisbeutel oder kalte, feuchte Umschläge auflegen. Verstauchungen: Verstauchtes Gelenk bequem legen. Gegen Schmerzen und Schwellung Eisbeutel oder kalte Umschläge auflegen. Nach 1 bis 2 Tagen das Gelenk ohne Belastung durch das Körpergewicht soweit wie nur möglich bewegen, ohne aber die Schmerzgrenze zu überschreiten. Prellungen, Quetschungen und Zerrungen: Durch stumpfe Gewalt wird das Körpergewebe verletzt. Es kann bei Hautverletzungen nach außen bluten, oder es blutet ins Gewebe. Äußerlich ist die Verletzung oft nur durch die schmerzhafte Schwellung erkennbar, die sich dann nach Stunden und Tagen verfärbt. Sofort nach der Prellung wird ein größerer Bluterguß durch elastisches Einbinden, Hochlagerung und Ruhigstellung des gequetschten Gliedes vermieden. Quetschwunden sind sehr infektionsgefährdet. Bei Entzündungszeichen sofort den Arzt konsultieren. Sogenannte Muskelzerrungen, wie sie beim Sport und bei der Arbeit vorkommen, soll immer der Arzt beurteilen. Oft handelt es sich um Sehnenrisse, die operativ behandelt werden müssen. Eine Sehnenoperation sollte so rasch wie möglich nach der Verletzung vorgenommen werden!
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