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Diagnose Urteil des Arztes darüber, welche Krankheit den Patienten befallen hat. Die Diagnostik, die Erkennung von Krankheiten, ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Medizin. Durch die Differentialdiagnose wird zu ermitteln versucht, welche von mehreren möglichen Erkrankungen den Patienten betroffen hat. Die D. ist ausschließlich Sache des Arztes, da von ihr letztlich die richtige Behandlung abhängt. Der Arzt stellt die D., indem er den Patienten nach seiner Krankengeschichte (Anamnese) fragt, ihn untersucht, die verschiedenen Krankheitszeichen beobachtet, gegeneinander abwägt und die Ergebnisse von Labor und Röntgenuntersuchungen deutet. Die Instrumente und Methoden, deren er sich dabei bedient und die beim Patienten oft Verwirrung hervorrufen, sind in Wirklichkeit lediglich eine Unterstützung der natürlichen fünf Sinne, auf die der Arzt
Selbst ein hinzugezogener Facharzt kann oft nur ein vorläufiges Urteil abgeben und muß weitere Untersuchungen veranlassen oder den weiteren Verlauf der Krankheit beobachten, um seine Verdachtsdiagnose zu bestätigen oder zu korrigieren. In völlig ungeklärten Fällen wird man sich dazu entschließen, eine »Therapie ex juvantibus« einzuleiten, d. h. die Behandlung eines Leidens, für dessen Vorhandensein die meisten Anzeichen vorliegen. Und es kommt vor, daß der Arzt aus dem Erfolg einer solchen Therapie erst rückschließend die D. stellen kann.
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Weitere Begriffe : Greisenalter | Trichomonaden | Elephantiasis |
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