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Gutartige Geschwulst auch »benigner« Tumor; Bezeichnung für jede nicht bösartige Geschwulst (s. Krebs). Eine g. G. kann durch einen entzündlichen Vorgang, einen Fremdkörper oder eine Flüssigkeitsansammlung gebildet werden, jedoch auch durch eine Zellvermehrung bzw. Gewebewucherung entstehen.
Kriterien für die Gutartigkeit einer Geschwulst: 1.) Ihre einzelnen Zellen sind nicht entartet. 2.) Sie wächst langsamer und breitet sich nicht wild wuchernd und unter Zerstörung gesunden Gewebes aus. 3.) Sie bildet keine Tochtergeschwülste (Metastasen). Man unterscheidet g.G.e nach dem Gewebe
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Weitere Begriffe : Hämorrhagie | Detritus | Preßwehen |
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