Gesundheitslexikon
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Gymnastik (und Leibesübungen)

Zur Bewahrung von Gesundheit und körperlicher Elastizität sind G. und L. für jedermann absolut notwendig. Ausgenommen sind nur diejenigen Menschen, denen der Arzt ausdrücklich jede Bewegung verboten hat. Wieviel Sport und welche Sportarten ausgeübt werden sollen, hängt von Alter, Geschlecht und körperlicher Verfassung des einzelnen ab. Schwimmen, Radfahren, tägliche Gymnastikübungen und Spaziergänge sind nicht nur eine unangenehme Pflichtübung, sondern sie machen Spaß und werden zu einem echten körperlichen Bedürfnis, wenn man sie sich zur Angewohnheit macht.

Auch während der Menstruation, nach Erkrankungen und .Operation
en sind G. und L. angezeigt. Naturgemäß wird man das Pensum dabei etwas einschränken und Überanstrengungen vermeiden. Im Falle von Herzkrankheiten, Rheumatischem Fieber, Diabetes usw. müssen die Übungen mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Erkrankungen, bei denen sich jede Art von G. und L. verbietet, dürfte es kaum geben. Im Gegenteil: Heilgymnastik, Krankengymnastik, Atmungstherapie, Übungsbehandlungen, Entspannungsübungen, all das sind Begriffe, ohne die eine moderne Therapie vieler, sehr vieler Krankheiten nicht mehr denkbar ist. Sie umfassen alle Spezialübungen und Anwendungen, die auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet die Rehabilitation des Patienten zum Ziel haben.

 

 

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