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Kongenital angeboren; k.e Krankheiten oder Mißbildungen sind solche, die bereits bei der Geburt bestehen. Im allgemeinen versteht man darunter Erkrankungen, die im Mutterleib erworben wurden, z. B. die k.e Syphilis, nicht aber Erbkrankheiten wie Farbenblindheit oder Bluterkrankheit, die ererbt sind und durch die Keimzellen weitergegeben werden.
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