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Tollwut
(Lyssa). Die Tollwut ist vornehmlich eine Erkrankung der Hunde, kommt aber auch bei anderen Tieren (Rind, Pferd, Schwein, Katze, Wolf, Fuchs) vor. Das infizierte Tier (Erreger der Tollwut ist ein Virus) wird 36 Wochen nach der Ansteckung unruhig, frißt bisweilen unverdauliche Dinge, stromert umher, wird bald sehr bissig, bekommt krampfartige Schlingbeschwerden, magert ab, zeigt zuerst Krämpfe, dann Lähmungen und stirbt schließlich nach 810 Tagen. Beim Menschen, der von einem tollwutkranken Tier, in dessen Speichel sich die Tollwuterreger befinden, gebissen wird, treten nach 15 bis 60 Tagen die ersten Krankheitserscheinungen auf: Kopfschmerzen , Reizbarkeit, Unruhe, seelische Niedergeschlagenheit. Bald folgt dann das Erregungsstadium mit Krämpfen der Schling und Atemmuskulatur, Sinnesverwirrung und starkem SpeichelFluss. Der Krampf der Schlingmuskulatur wird manchmal schon durch den bloßen Anblick von Wasser ausgelöst (Wasserscheu). Die manchmal rasende Wut, die den Erkrankten befällt, kann seine Umgebung gefährden. Nach etwa drei Tagen werden die Krämpfe von Lähmungen abgelöst, die hauptsächlich das Gesicht, die Zunge und die Speiseröhre betreffen und – meist schon nach einem Tag – auch die Atemmuskeln einbeziehen, so dass der Erkrankte seiner Infektion erliegt. Wird die Behandlung beim Menschen erst aufgenommen, wenn sich bei ihm die ersten Krankheitserscheinungen eingestellt haben, so kommt sie in vielen Fällen zu spät. So ist es das Wichtigste, den drohenden Krankheitserscheinungen durch eine TollwutSchutzimpfung vorzubeugen. Die Impfbehandlung dauert 21 Tage, der Impfschutz setzt erst etwa zwei Wochen danach ein. Nach dieser Terminrechnung ist es klar, dass alles darauf ankommt, die Schutzimpfung so frühzeitig wie möglich zu beginnen. Also muss möglichst schnell nach dem Biss eines tollwutverdächtigen Tieres festgestellt werden, ob dieses Tier an Tollwut leidet oder nicht. Neuerdings kann die TollwutDiagnose mit Hilfe fluoreszierender Antikörper innerhalb weniger Stunden gestellt werden. – Selbstverständlich muss sich jede Person, die mit einem tollwutverdächtigen Tier in Berührung gekommen ist, schnellstens in ärztliche Behandlung begeben.
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