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Tod
Wenn auch die Feststellung des Todes eine Aufgabe des Arztes ist, so sollte jedermann den Tod erkennen können. Man unterscheidet unsichere und sichere Todeszeichen. Wenn ein Schwerverletzter vollkommen leblos aufgefunden wird, kann auch aufgr und der unsicheren Todeszeichen der Tod angenommen werden. Unsichere Todeszeichen sind: Totenblässe, Erschlaffung der Glieder, Zurücksinken und Weichwerden der Augäpfel, weite starre Pupillen, Atemstillstand, keine fühlbare Herztätigkeit und Erkalten. Wenn lediglich Atemstillstand und Fehlen jeglicher fühlbarer Herztätigkeit festgestellt wird, kann es sich unter Umständen um eine Lähmung des Atemzentrums (z. B. durch Ertrinken, Ersticken, Vergiftungen, Hitzschlag, Elektrounf all) handeln; in diesem Fall ist unverzüglich die Atemspende zu beginnen, die bis zum Ingangkommen der Atmung oder zum Eintreffen eines Arztes fortzusetzen ist. – Wenn der Tod 1 bis 2 Stunden oder länger zurückliegt, treten die sicheren Todeszeichen auf: Leichenflecke erscheinen etwa eine halbe Stunde nach Todeseintritt und nehmen in den folgenden Stunden an Größe und Farbe zu; sie sind blaugrau bis blaurötlich und erscheinen an den abhängigen Körperstellen. – Leichenstarre beginnt etwa 12 Stunden nach dem Tode an den Kaumuskeln und breitet sich innerhalb 12 Stunden über alle Muskeln des Körpers aus. Nach 12 Tagen löst sie sich wieder von selbst. – Verwesungszeichen (Leichengeruch, Fäulnis) treten um so schneller auf, je wärmer die Umgebungstemperatur ist. Tote müssen an der Unfallstelle zugedeckt liegenbleiben, bis die Polizei den Abtransport freigibt.
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