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Vererbung
Die Ähnlichkeit der Kinder mit ihren Eltern ist der einfachste und zugleich sinnfälligste Beweis für die Vererbung. Als Erbbild oder Genotyp bezeichnet man die Gesamtheit aller Erbanlagen. Diese prägen zusammen mit der Umwelt das Erscheinungsbild oder den Phänotyp eines Menschen. Für die Ausprägung der bildungsfähigen und abwandelbaren Merkmale eines Individuums sind die Chromosomen verantwortlich. Die Kernschleifen oder Chromosomen sind besondere Gebilde des färbbaren Gerüstes der Zellkerne. Sie sind die Träger der Erbanlagen (Gene). In den Chromosomen sind die Gene nebeneinander wie auf einer Wendeltreppe aufgereiht. Die Gesamtzahl der Chromosomen eines Zellkerns wird als Chromosomensatz bezeichnet. Beim Menschen zählt der in allen Körperzellen vorhandene doppelte Satz 46 Chromosomen, während in den reifen Geschlechtszellen oder Keimzellen nur der einfache Satz von 23 Chromosomen gefunden wird. Die befruchtete Eizelle besitzt wieder 23 Chromosomenpaare, und zwar je 23 Chromosomen von jedem Elternteil. Unter den 46 Chromosomen befinden sich zwei Geschlechtschromosomen, die das Geschlecht des jungen Organismus bestimmen. Die Geschlechtschromosomen des Mannes sind nach Form und Größe verschieden, man bezeichnet sie als X und YChromosomen. Das weibliche Geschlecht verfügt nur über zwei XChromosomen. Da die reifen Keimzellen lediglich über den einfachen Chromosomensatz verfügen, hat wohl jede Eizelle ein XChromosom, während die Samenzelle entweder ein XChromosom oder ein YChromosom besitzt. Ein männlicher Nachkomme entsteht, wenn die Eizelle von einer Samenzelle mit dem YChromosom befruchtet wurde. Die Geschlechtschromosomen können auch die Anlagen für gewisse Krankheiten tragen. In diesem Fall wird das betreffende Merkmal mit dem Geschlecht vererbt. Eine solche geschlechtsverbundene Vererbung trifft bei der Bluterkrankheit und bei der RotGrünBlindheit zu. Die Art und Weise, wie die einzelnen Anlagen der Eltern auf die Nachkommenschaft vererbt werden, ist in den Mendelschen Erbregeln niedergelegt. Dominant vererbte Anlagen sind solche, die unbedingt im Phänotyp erscheinen; rezessiv vererbte Anlagen werden in der Regel im Phänotyp unterdrückt und erscheinen nur bei besonderer familiärer Belastung. Normalerweise ist das Erbgut konstant. Es kommen aber immer wieder Erbänderungen (Mutationen) vor, durch die vollkommen neue, wiederum vererbte Eigenschaften entstehen. Solche Mutationen können ohne äußere Einwirkung spontan auftreten oder durch äußere Reize – B. Röntgenstrahlen – ausgelöst werden. Siehe auch unter Chromosomenpathologie. Es muss ausdrücklich betont werden, dass nicht Krankheiten als solche, sondern nur die Anlagen zu bestimmten Erkrankungen vererbt werden; Erbkrankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen verwirklicht werden, aber sie müssen es nicht. Als Erbkrankheiten in diesem Sinne gelten: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, erbliche Epilepsie, Klump fuß, Spaltbildungen des Auges usw. Bei Ehen von Blutsverwandten oder Trägern einer gleichsinnigen Belastung ist die Gefahr besonders groß, dass ein Erbleiden in der nächsten Generation auftreten kann.
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