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Erblindung
Angeborene Blindheit infolge einer Entwicklungshemmung ist sehr selten. Meist ist die Erblindung der Endzustand einer Erkrankung oder Verletzung im Bereich des Sehapparats. Praktisch erblindet ist ein Mensch nicht erst, wenn überhaupt jede Lichtempfindung erloschen ist (wenn eine »Amaurose« besteht), sondern auch schon dann, wenn er sich in einer ihm vertrauten Umgebung nicht mehr ohne fremde Hilfe zurechtfinden kann. –Normales Sehen setzt die Funktionstüchtigkeit aller Teile des Augapfels, des Sehnervs (zwischen Augapfel und Gehirn), der Sehbahn (innerhalb des Gehirns) und des Sehzentrums (in der Hirnrinde des Hinterhaupts) voraus. (siehe unter Auge .) Fällt ein Glied dieser Kette aus, so ist das Sehvermögen erloschen, auch wenn alle anderen Glieder vollkommen intakt sind, d. h.:Die Ursache der Erblindung kann an sehr verschiedenen Stellen innerhalb des Sehapparates liegen. Als Ursachen einer Erblindung kommen in Betracht: Verletzungen des Augapfels und der Augenhöhle; Verschluß der Netz- hautarterie (durch Embolie oder Gefäß- erkrankung); akute Entzündung des Augennervs; Netzhautentzündung; fort- schreitende Kurzsichtigkeit; grüner Star; Zuckerkrankheit; Entzündung der Regen- bogenhaut; Hornhauterkrankungen; Rük- kenmarkschwindsucht.Die Prognose einer möglichen Erblindung ist für den Arzt sehr schwer zu stellen. Nicht immer soll mit dem praktischen Blindenunterricht erst begonnen werden, wenn der Betroffene durch die Sehstörung offensichtlich behindert wird. Je jünger ein Mensch ist, um so leichter erlernt er die »Punktschrift«. – In den Stichwörten Nachtblindheit und Seelenblindheit sind »Teilblindheiten« besprochen.
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