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Augenverletzungen
Ganz gleich, welche Art von Verletzung vorliegt, ob durch Schlag oder Stich oder Prellung usw., ganz gleich auch, ob es schlimm aussieht, weil es etwa aus einer Wunde blutet, oder nicht so schlimm, weil etwa der Betroffene nach einer Prellung des Auges zunächst nur nicht ganz so deutlich sehen kann wie sonst: jede Verletzung des Auges – und ebenso jede Verletzung der Augenlider –gehört unverzüglich in ärztliche Beobachtung bzw. Behandlung. Aus kleinen Schäden, die nicht sachgemäß versorgt wurden, können große entstehen, und große Schäden können gut ausgehen, wenn sie rechtzeitig sachgemäß behandelt werden.– Was im folgenden über Erste Hilfe gesagt ist, kann nur für die möglichst kurze Zeit gelten, bis der Arzt die Behandlung übernimmt, und soll nur weiteren Schaden durch unrichtiges Verhalten vermeiden. Bei Verletzungen der Augenlider: Wunde nicht waschen, nicht berühren. Lediglich großen Tupfer aus sauberem Verbandmaterial (im Notfall sauberes Taschentuch) behutsam auflegen und mit Binde festhalten. Dazu Binde so um den Kopf wickeln, dass sie unter dem Ohr der Seite des verletzten Auges und über den Scheitel der anderen Seite läuft. Fremdkörper im Auge: Niemals das betroffene Auge reiben, weil man dadurch den Fremdkörper vielleicht noch fester in das Auge hineinreibt. Folgende Versuche sind erlaubt: Die Entfernung von Fremdkörpern aus dem unteren Bindehautsack gelingt meistens leicht, indem man das Unterlid–während der Patient nach oben blickt – mit den Fingern nach unten zieht und den Fremdkörper mit dem Zipfel eines sauberen Taschentuches vorsichtig heraustupft. – Befindet sich der Fremdkörper hinter dem Oberlid, lässt man den Patienten nach unten blicken und zieht das Oberlid an den Wimpern vorsichtig über das Unterlid herunter. Beim Zurückgleiten des Oberlides bleibt der Fremdkörper meist am Unterlid hängen. Gelingt die Entfernung des Fremdkörpers auf diese Weise nicht, dann muss folgendermaßen vorgegangen werden: Man faßt mit Daumen und Zeigefinger der einen Hand die Wimpern des Oberlides in der Mitte des Lidrandes; der Patient soll dabei nach unten blicken. Mit der anderen Hand setzt man ein Streichholz oder das stumpfe Ende eines Bleistiftes oder Kugelschreibers schräg von außenoben auf die Deckfalte des Lides auf. Nun kann das Oberlid um das Streichholz nach oben geklappt werden. Jetzt kann man den ganzen oberen Bindehautsack überblicken und den Fremdkörper abtupfen.– In den Augapfel eingedrungene Fremdkörper dürfen nicht von Laien entfernt werden. Bei ihnen ist ebenso wie bei den gefürchteten Tintenstiftverletzungen nur ein Verband anzulegen. – Besondere Vorsicht ist geboten, wenn – vor allem bei spielenden Kindern – Raupenhaare in das Auge gelangt sind. Raupenhaare besitzen kleine Widerhaken; wenn sie durch die Hornhaut in das Augeninnere eindringen, können sie nicht mehr herausgeholt werden; sie verursachen eine chronische Entzündung und schließlich den Verlust des betroffenen Auges. Es ist in diesen Fällen eine rasche augenärztliche Behandlung erforderlich!. Chemische Verätzung des Auges: Augen auf – trotz des Lidschlußreflexes! – und unter den Wasserhahn! Man lässt den Wasserhahn mit nicht zu schwachem Strahl 1/4 bis 1 Minute laufen. Das Schicksal des Auges hängt von der Selbsthilfe in den ersten Sekunden bis Minuten nach dem Unfall ab. Danach unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Thermische Schädigung des Auges: Schädigungen des Auges durch heißes Wasser, heißes Fett, Stichflamme oder elektrischen Lichtbogen bedürfen keiner örtlichen Ersten Hilfe, weil sich die Schädigung im Gegensatz zur Verätzung durch Nichtstun nicht fortlaufend verschlimmern kann. Die Schmerzlinderung ist hierbei am vordringlichsten. Eventuelle Fremdkörper im Bindehautsack können mit einem angefeuchteten Zipfel eines Taschentuchs entfernt werden. Selbstverständlich ist auch hier ärztliche Hilfe geboten.
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