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Elektrizitätsunfälle
Stromstärke und Stromspannung sind für das Zustandekommen eines Unfalls durch Berühren einer elektrischen Leitung nicht allein ausschlaggebend. Schon wesentlich schwächere Ströme als der der üblichen Lichtleitung haben zu tödlichen Unfällen geführt; andererseits sind viel stärkere Ströme anstandslos vertragen worden. Eine entscheidende Rolle spielt die Leitfähigkeit der Schicht zwischen Körper und Stromleitung (feuchte Hände, feuchte Kleidung) und der zwischen Körper und Untergr und (feuchter Fußboden usw.). Ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist die sehr unterschiedliche persönliche Empfindlichkeit der einzelnen Menschen gegenüber dem elektrischen Strom und ist auch ihre innere Aufmerksamkeit (ob jemand beim Arbeiten an einer elektrischen Leitung damit rechnet, eventuell einen elektrischen Schlag zu bekommen, oder ob er ganz unvermutet davon getroffen wird). Fließt ein wirksamer elektrischer Strom in den Körper ein ( und durch ihn hindurch), so kann es zu drei Folgeerscheinungen kommen: Muskelverkrampfung (der Betroffene kann den Stromleiter nicht loslassen, solange die Leitung nicht abgeschaltet wird), Verbrennungen (entweder nur an der Stelle, die mit dem Stromleiter in Berührung kam, oder auch tief ins Muskelgewebe hineinreichend, so dass größere Gewebszerstörungen eintreten) und (oder) drittens Herzflimmern, wenn der Strom so durch den Körper fließt, dass dabei das Herz getroffen wird. Zur Ersten Hilfe bei Elektrizitätsunfällen: Strom abschalten. (Dabei daran denken: Hängt ein Getroffener mit verkrampften Händen an dem Stromleiter, so löst sich der Krampf in dem Augenblick, in dem der Strom abgeschaltet wird!) Sofort nach dem Arzt schicken. Sofort beim elektrischen Scheintod durch Herzflimmern mit künstlicher Atmung (siehe Atmung, künstliche) und Herzmassage (siehe Herzrhythmusstörungen) beginnen. Wie beim Blitzschlag soll die künstliche Atmung mindestens bis zu drei Stunden durchgeführt werden, bevor sie etwa als offenbar erfolglos aufgegeben wird (es sei denn, es sind zuvor schon sichere Todeszeichen eingetreten). Hat ein Verunglückter die akute Lebensgefahr überstanden, so ist selbstverständlich ärztliche Behandlung bis zu seiner völligen Wiederherstellung notwendig. Bestehen zunächst noch Kopfschmerzen, Schwindelgefühl oder gar Lähmungen, so gehen diese Beschwerden erfahrungsgemäß mit der Zeit doch wieder vollkommen zurück. Entstandene Brandwunden oder örtliche Schwellungen erfordern die gleiche Behandlung wie sonst, wenn sie durch andere Ursachen zustande kamen. Sind ausgedehnte tiefe Verbrennungen eingetreten, so ist die Voraussage für die Erholung des umgebenden Gewebes hier besser als bei gleichen Schäden durch Hitzeeinwirkung.
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